Gerichtssaalberichterstattung : ein zeitgemäßer Rahmen für die Arbeit der Medienvertreter in deutschen Gerichten

Autor(en): Bernzen, Anna K.
Stichwörter: Medienfreiheiten; Marktzugang; Vertragliche Nebenpflichten; price discrimination; Volksrepublik China; England; Verhaltenswissenschaften; Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht; Gerichtsberichterstattung; Substituted compliance; §§ 9, 10 AÜG; Gerichtsverfahren im Ausland; Kosovo; Medienfreiheit; Trustrecht; consumer misperception; Brexit; Genehmigungsrecht; Öffentlichkeitsgrundsatz; Gerichtsverfassung; Gerichtsverhandlung; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Persönlichkeitsrecht
Erscheinungsdatum: 2020
Herausgeber: Mohr Siebeck
Zusammenfassung: 
Der Öffentlichkeitsgrundsatz erlaubt nicht nur „gewöhnlichen“ Bürgern, sondern auch Medienvertretern, den Verhandlungen deutscher Gerichte beizuwohnen. Der Medienberichterstattung aus dem Gerichtssaal werden durch das Gesetz und die Gerichte allerdings enge Grenzen gesetzt, die seit den 1960er Jahren weitgehend unverändert sind. Seitdem haben sich die Medienbranche und der Medienkonsum jedoch grundlegend gewandelt. Anna K. Bernzen widmet sich daher der Frage, ob und inwiefern der aktuelle Rechtsrahmen für Medienberichte aus dem Gerichtssaal noch zeitgemäß ist. Sie analysiert die schutzwürdigen Interessen, die bei der Berichterstattung kollidieren, und unternimmt eine vergleichende Betrachtung der englischen Rechtslage. Sie kommt zu dem Schluss, dass Reformbedarf besteht. Deshalb entwickelt die Autorin einen Gesetzesvorschlag, der eine zeitgemäße Berichterstattung ermöglichen soll. //// Media reporting from German courtrooms is subject to strict rules which have remained largely unchanged since the 1960s. An analysis of the competing rights and protected interests at hand plus a comparative look at English law show that reform of the German rules is overdue.
ISBN: 9783161592560
Externe URL: https://www.mohrsiebeck.com/10.1628/978-3-16-159256-0
https://doi.org/10.1628/978-3-16-159256-0
https://www.mohrsiebeck.com/9783161592560

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